Heizungsanlagen: Fördermittel beim Umstieg auf Erneuerbare koppelbar

Viele Haus- und Wohnungsbesitzer liebäugeln mit einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien. Allerdings ist die Entscheidung häufig eine Frage der Finanzierung. Die Bundesregierung bietet für den Umstieg Förderprogramme, die sich kombinieren lassen.

Der Gesetzgeber hat nachgedacht: Mit zusätzlichen Fördermitteln und Kombinationsmöglichkeiten soll für Haus- und Wohnungsbesitzer die finanzielle Belastung durch Investitions- und Heizkosten reduziert werden. Mit dem KfW-Programm 167 „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“, das den Umstieg zu Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien unterstützt, schließt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nun diese Finanzierungslücke. Denn besonders interessant ist das Programm für diejenigen Haus- und Wohnungsbesitzer, die ihre Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme durchführen möchten.

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung kleiner Heizungsanlagen entsprechend den Kriterien des BAFA. Förderfähig sind thermische Solarkollektoren bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche, kleinere Biomasseanlagen (Pelletheizungen) sowie Wärmepumpen für den Hausgebrauch. Die Erneuerung muss dabei durch einen geprüften Fachhandwerker erfolgen.

Das Wärmepumpensystem geoTherm von Vaillant

Das Koppeln einer Wärmepumpe mit Ihrer Heizung können Sie sich jetzt fördern lassen und dabei noch Energie sparen.

Fördermittel rechtzeitig beantragen

Anträge für das KfW-Programm können sowohl Besitzer von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden als auch Käufer von sanierten Häusern oder Eigentumswohnungen sein. Voraussetzung für die Förderung ist, dass für das Gebäude eine Heizungsanlage vor dem 10. Januar 2009 installiert wurde. Mit dem KfW-Programm können bis zu 100 Prozent der Kosten, maximal aber 50.000 Euro finanziert werden.

Der Antrag muss allerdings vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nur Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vorher erbracht werden. Bei Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn, hier muss der KfW-Antrag also vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags abgeschlossen sein.

Kombiniert werden kann das neue KfW-Programm 167 mit dem Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt". Hierfür sind seit dem 15. August 2012 die Zuschüsse für Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen in 1- und 2-Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden deutlich erhöht worden. Die Kombination der beiden Mittel ist ab dem 1. März 2013 möglich.

Nutzen Sie die Förderung!

Beim Umstieg auf eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien bietet der Gesetzgeber großzügige Förderungen auch für Einzelmaßnahmen. Setzen sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Bearbeitung der Anträge, damit Sie Fehler vermeiden und das Beste an finanzieller Unterstützung herausholen.

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