Förderung energetischer Gebäudesanierung
August 2015 Die Förderbank KfW hat ihr Programm "Energieeffizient Sanieren" noch weiter verbessert: Der bisherige Tilgungszuschuß bei zinsverbilligten Krediten wurde erneut angehoben.
Wessen Haus vor 2002 gebaut wurde, hat seit August 2015 nun die Möglichkeit, bei einer energetischen Sanierung noch mehr Geld einzusparen als bisher möglich war. Es gibt viele Möglichkeiten, langfristig die Umwelt zu schützen und dabei Geld zu sparen wie z.B.:
- leistungsfähigere Dämmung,
- eine neue Heizungsanlage mit höherem Wirkungsgrad,
- regenerative Energiegewinnung durch Solartechnik oder Erdwärme.
Die staatliche Förderung erleichtert die Finanzierung enorm.
Tilgungszuschuss auf 27,5% erhöht!
Bisher lag der Tilgungszuschuss für einem KfW-Kredit des "Energieeffizienten Bauens" bei 22,5 Prozent. Dieser wurde im August um weitere 5 Prozentpunkte angehoben. Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Bei einer Gesamtsanierung werden bis zu 100.000 EUR finanziert. Der Tilgungszuschuss für eine komplette Energiesanierung beträgt damit bis zu 27.500 EUR. Der effektive Jahreszins für den Kredit liegt bei lediglich 0,75 Prozent.
Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung
Auch Einzelmaßnahmen werden gefördert, z.B.
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
Hier liegt der Zuschuss bei 7,5 % der Darlehenssumme, bis zu 3.750 Euro für jede Wohneinheit.
Alternative: Attraktiver Investitionszuschuss
Für Sanierer, die keinen KfW-Kredit in Anspruch nehmen, haben sich die Konditionen des Investitionszuschusses verbessert. Der Staat übernimmt nun einmalig bis zu 30% der Investitionskosten für energetische Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern. Der maximale Zuschussbetrag pro Wohneinheit ist von 18.750 auf 30.000 Euro erhöht worden.
Bei Einzelmaßnahmen werden 10,0% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Das sind bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit.
Nicht nur für Altbauten
Ebenfalls neu: Galt das KfW-Programm zuvor ausschließlich für ältere Gebäude, werden ab August auch Wohngebäude gefördert, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt wurde
Lassen Sie jetzt Ihr Sanierungsprojekt staatlich fördern!
2015 ist ein gutes Jahr für eine energetische Sanierung Ihres Altbaus. Wir übernehmen gerne die komplette Planung und Durchführung Ihrer Umbauarbeiten und beantworten kompetent alle Fragen zur Förderung Ihres Projektes. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unsere reichhaltige Erfahrung für Ihre Sanierungspläne.