Altersgerecht Umbauen: Investitionszuschuss zur Barriere-Reduzierung

Sie möchten die Barrieren in Ihrem Wohnraum reduzieren und gleichzeitig etwas für den Einbruchschutz tun? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement dem Staat eine Extra-Belohnung wert! Denn ab sofort steht Ihnen zusätzlich zum besonders zinsgünstigen Kredit "Altersgerecht Umbauen" auch ein Investitionszuschuss von bis zu 5.000 EUR zur Verfügung.

Diese Maßnahmen werden gefördert:

Gefördert werden Maßnahmen, die Ihnen das Wohnen angenehmer machen und auch noch in ferner Zukunft ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Zum Beispiel die folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • der Einbau von bodengleichen, modernen Duschen,
  • Änderung der Raumaufteilung des Badezimmers,
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken und Badewannen)
  • Einbau von Stütz- und Haltesystemen
  • schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren,
  • Rampen zur Überwindung von Barrieren,
  • die Verbreiterung von Türdurchgängen,
  • der Einbau von Gegensprechanlagen,
  • Anpassung des Wohnungsgrundrisses, um mehr Bewegungsflächen zu schaffen
  • Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Türen,
  • Schwellenabbau,
  • Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbruch,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung wie zum Beispiel Beleuchtung,
  • AAL-Systeme (Ambient Assisted Living): intelligente Assistenzsysteme und intelligente Gebäudetechnik,
  • ...

Bild der möglichen Umbaumaßnahmen an einem Haus
Zum Vergrößern bitte Grafik anklicken.

Die Vorteile für Sie:

  • bis zu 5.000 Euro Zuschuss für jede Wohneinheit,
  • flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln,
  • zusätzliche zinsgünstige Kredite,
  • zukunftssicher: Länger zu Hause leben!
  • mehr Sicherheit im Alltag,
  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie.

Wer kann gefördert werden?

Unabhängig vom Alter werden gefördert:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen)

Nutzen Sie die attraktive KfW-Förderung!

Wenn auch Sie einen Zuschuss für Ihren barrierefreien Umbau nutzen möchten, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne zum Antragsverfahren, zu aktuellen Fördermöglichkeiten und zur attraktiven und zukunftssicheren Umgestaltung Ihres Wohnraums.

Kontakt

Bitte nennen Sie uns Ihren Namen
Bitte nennen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse
Optional können Sie uns noch etwas mitteilen
Bitte geben Sie Ihre Adresse an
Bitte geben Sie Ort und Postleitzahl an
Für einen Rückruf geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an