Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher: Staatliche Förderung bei Neuinstallation
Für kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher vergibt die KfW zinsgünstige Kredite mit 22% Tilgungszuschuss für das Speichersystem. Gefördert wird auch die Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb gingen.
Das Förderprogramm wendet sich vor allem an Unternehmen und Privatpersonen, die mit einer Photovoltaik-Anlage Strom erzeugen und diesen ganz oder teilweise ins Stromnetz einspeisen. Durch den Einsatz eines Speichers kann der externe Strombezug um bis zu 60 Prozent reduziert werden.
Ihre Förderung besteht aus zwei Teilen:
- einem zinsgünstigen Kredit der KfW
- einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Anlage muss in Verbindung mit einem Batteriespeicher installiert werden.
- Nachrüstungen werden bei Anlagen gefördert, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb gegangen sind.
- Die Leistung der installierten Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 Kilowatt Peak nicht überschreiten.
- Für eine Photovoltaik-Anlage kann jeweils nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
- Das Batteriespeichersystem ist in Deutschland installiert und wird mindestens fünf Jahre betrieben.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- können bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten mittels zinsgünstigem Kredit finanziert werden;
- beträgt der Tilgungszuschuss bei Beantraung bis zum 31. Dezember 2016 22 Prozent der Investitionskosten für das Speichersystem.
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